Stellungnahme zum Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung

Foto Solar, PV und Windenergie
29/05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben das Modernisierungspaket der Regierungs-Koalition zur Kenntnis genommen und möchten als deutschlandweit im Natur- und Klimaschutzbereich tätiges Unternehmen mit Schwerpunkt auf Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gerne zum Punkt „III. Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“ wie folgt Stellung nehmen:

Die unternehmerischen Kräfte im Natur- und Klimaschutzbereich dürfen nicht abgeschnitten, sondern müssen vielmehr politisch unterstützt werden. Ein System, wonach nur staatliche Stellen in den Genuss von Ersatzgeldern kommen, um diese dann für bundesweite Naturschutzprojekte zu verwenden, würde diese unternehmerischen Tätigkeiten unterbinden.

Das System der Ökopunkte ist seit vielen Jahren etabliert und eröffnet sowohl den Flächeneigentümern als auch Projektentwicklern staatlicher Agenturen und privater Unternehmen unternehmerische und marktgerechte Kompensations-Möglichkeiten, die problemlos von sogenannten „Eingreifern“ nachgefragt werden können. Dieses System sollte erhalten bleiben und vielmehr auch für den freiwilligen Markt geöffnet werden.

Aktuell ist auch nicht erkennbar, dass es im Bereich des Flächenpool- oder Ökokontenangebotes zu Engpässen kommt, welche beispielsweise den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen würden. Warum dann ein Systemwechsel, der letztlich auch mit dem Prinzip brechen würden, dass Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst nah am Eingriffsort ausgeglichen oder ersetzt werden sollen und nur im Ausnahmefall bzw. als Ultima Ratio das Ersatzgeld zu zahlen ist.

So können auch die bisher schon entwickelten Ökokonten vermarktet werden und neue Anreize geschaffen werden, freiwillig weitere Natur- und Klimaschutzprojekte umzusetzen. Die bestehenden Ökokonten wurden im guten Glauben auf die Vermarktungsmöglichkeit von den Flächeneigentümern und den Projektentwickler entwickelt. Ihnen jetzt die

Vermarktungsmöglichkeiten abzuschneiden und diese praktisch zu entwerten, würde einen enormen Vertrauensverlust nach sich ziehen und stellte praktisch einen enteignungsgleichen Eingriff dar. Grundsätzlich sinnvoll hingegen wäre es, wenn das System der Landschaftszonen aufgeweicht würde, so dass auch Ökopunkte aus anderen Landschaftszonen für Eingriffe in einer bestimmten Landschaftszone verwendet werden können.

Naturprojekte vor Ort sorgen für Akzeptanz

Zwar kann auch der Ansatz, stärker Biotopverbünde in den Blick zu nehmen, naturschutzfachlich durchaus sinnvoll sein, unserer Ansicht nach sollten aber auch kleinere Naturschutzmaßnahmen in den Regionen, in denen die Eingriffe stattfinden, weiterhin honoriert werden. Denn diese sind nach unserer Ansicht der Schlüssel zur Schaffung von mehr Akzeptanz für zum Beispiel Windenergieanlagen-Projekte, die in den kommenden Jahren ja zunehmen werden. Die Bürger vor Ort sind ohnehin schon diejenigen, die am meisten von solchen Projekten betroffen sind, dann sollten aber auch die positiven Aspekte solcher Projekte, wie u.a. die Ausgleichsmaßnahmen, den Bürgern vor Ort zu Gute kommen!

Diesen Aspekt möchten wir an einem konkreten Beispiel aufzeigen. Wir entwickeln zurzeit ein Ökokonto in Kartzitz (Rügen). Etwa die Hälfte der Fläche ist ein trockengelegtes Moor, das wir im Rahmen der Entwicklung von Ökopunkten wieder vernässen werden. Zu so einem Vorhaben (80 ha) gehört auch die Überzeugung der Eigentümer der Flächen, die im Projektgebiet liegen oder unmittelbar angrenzen. In diesem Fall ist auch die Gemeinde betroffen. Für die Gemeinde, die ihre Flächen dem Projektvorhaben zur Verfügung stellt, setzen wir einen Wanderweg instand. Davon profitieren die Menschen vor Ort unmittelbar. Gleichermaßen erhöht das Vorhaben die Akzeptanz. Die Überzeugung der Eigentümer gelingt zudem auch nur, weil wir als Geschäftsführer einen guten Kontakt vor Ort haben. Projektentwickler, die einen Ausgleich- und Ersatz schaffen müssen, fragen genau solche Projekte an, um auch für ihr Projekt Akzeptanz zu gewinnen.

Führen nicht vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen zu langen Verfahren?

Im Modernisierungspaket wird suggeriert, dass die langen Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energienprojekte auch durch die nicht vorhandenen Ausgleichsflächen zu Stande kommen. Zumindest sprach der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, über „mühsames zusammensuchen“.

Wenn wir die verfügbaren Ökokonten allein in M-V betrachten, ist der aktuelle Bedarf gedeckt. Neue Ökokonten können wir und weitere Unternehmen und Flächenagenturen nach Bedarf - parallel zu den laufenden Genehmigungsverfahren - entwickeln. Wir stehen dazu bspw. mit den Projektentwicklern im regelmäßigen Austausch. Die bereits vorhandenen Ökokonten sind anschaulich im Internet einzusehen und abzurufen. Einsehbar unter: www.kompensationsflaechen-mv.de. Die Planungsbeschleunigung für Windenergieanlagen könnte demnach auch weiterhin mit hochwertigem, regionalem und akzeptanzförderndem Natur- und Klimaschutz einhergehen.

Über die Vorschläge im Koalitionspapier wird suggeriert, die entsprechenden Flächen für die Schaffung von großflächigen Biotopverbunden könnten über ein Flächenbedarfsgesetz und eine Ausweitung von Vorkaufsrechten problemlos beschafft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein Vorkaufsrecht kann nur dann ausgeübt werden, wenn die entsprechende Fläche vom Eigentümer veräußert wird. Gezwungen werden kann er dazu nicht. Etwas anderes würde nur bei entsprechend sehr langwierigen, höchst bürokratischen und wenig akzeptierten Planfeststellungsverfahren gelten. Dies kann aber nicht im Sinne eines zeitnahen Ausgleiches der Eingriffe in Natur und Landschaft liegen und würde der Systematik des Naturschutzrechtes zuwiderlaufen. Wie oben geschildert, ist dies auch nicht notwendig, denn es stehen ausreichend Maßnahmen zur Verfügung.

Gibt es eine Vorstellung, wie nach dem neuen Gesetzesvorhaben und der Bündelung der Flächen in die „zentrale Organisationseinheit im Geschäftsbereich des BMUV“ mit den bestehenden Ökokonten verfahren werden soll? Unser Unternehmen entwickelt zurzeit drei neue Ökokonten mit über fünf Millionen Ökopunkten. Darüber hinaus haben wir ein großes Ökokonto zusammen mit der Flächenagentur M-V GmbH entwickelt. Der Verkauf der Punkte steht noch aus. Teilweise gibt es Reservierungsverträge. Müssen wir davon ausgehen, dass die Ökokonten nach einer etwaigen Gesetzesnovelle nicht mehr gültig und vermarktbar sind? Dies wäre ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit, der u.E. verfassungsrechtliche Relevanz hätte.

Die Generierung von Ökopunkten unterliegt einem strengen Verfahren. An diesem beteiligen sich auch private Unternehmen. Der Gesetzgeber hat seinerzeit die Gründung von privaten und öffentlich-rechtlichen Flächenagenturen und Unternehmen für die Entwicklung von Flächenpools und Ökokonten geradezu gefördert und unterstützt. Es haben sich vielfältige Strukturen über Jahrzehnte entwickelt und etabliert. Dies zeigt allein die Vielzahl der Mitglieder des Bundesverbands der Flächenagenturen e.V. Diese Strukturen nun zu untergraben, wäre ein schwerer Vertrauensverlust und ein großer Fehler. Denn sie führen zu mehr Naturschutz in der Fläche! Man sollte diese vielmehr nutzen, um Unternehmern und Verbrauchern auch im freiwilligen Bereich die Investition in Natur- und Klimaschutzprojekte zu ermöglichen.

Wir sind als Unternehmen mit entsprechendem Kapital ausgestattet, dass wir mit voller Überzeugung im wahrsten Sinne des Wortes „auf die Flächen bringen“ und damit wieder echte Ökosysteme entstehen lassen. Genauso gerne stellen wir Flächen, die wir besitzen, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. Darunter sind Aufforstungsflächen, trockengelegte Moore oder Grünlandflächen.

Erlauben Sie uns eine Bewertung eines Naturwartes unseres jüngsten Ökokontos als Anlage beizulegen. Hier haben wir zusammen mit der Flächenagentur M-V GmbH ein echtes Biotop geschaffen. Die Flächen gehören der BIOCEN ECOSYSTEMS GmbH.

Zusammenfassung

Wie bereits angedeutet, sehen wir in der Auflösung der Landschaftszonen ein flexibleres und schnelleres Auswahlverfahren für Ausgleichsmaßnahmen, als in der Schaffung neuer Agenturen und der Zentralisierung und Bündelung von Maßnahmen durch den Abzug von Ersatzgeldern auf Bundesebene.

Die bestehenden Unternehmen und Flächenagenturen sind heute bestens in der Lage, parallel zu den Genehmigungsverfahren des „Eingreifers“ hochwertige Naturschutzprojekte zu entwickeln. Einer Verstaatlichung und Zentralisierung dieser Leistung auf Bundesebene stehen wir aus den genannten Gründen skeptisch entgegen. Hier bitten für um Anhörung unserer Einwände und Beteiligung. Wir stehen ihnen jederzeit, gerne auch kurzfristig für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Gerne treffen wir uns auch vor Ort bei der Besichtigung eines unserer aktuellen Projekte.

Zuallerletzt sind wir gerne Partner in dem „umfangreichen Konsultationsprozess“, der im Sommer dieses Jahres beginnen soll. Nehmen Sie dazu gerne direkt mit uns Kontakt auf: ecosystems(at)biocen.ag oder 038301 899727.

Download der Stellungnahme.

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